Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12.01.2022 |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.01.2022 |
Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.
Die Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.01.2022 können Sie hier nachlesen.
Zuletzt geändert am: 12.01.2022 um 17:11
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Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, 01069 Dresden (Raum: 7.119)
Themen:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2022-Rückblick-aktuelle Inhalte und Ziele,Schwerpunktaufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden im Jahre 2023
Gesprächspartner: Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden, Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI
Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.